Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)


So machen Sie mit dem KHZG auch Ihr Haus zukunftsfähig.
Manchmal braucht es den richtigen Impuls, um loszulaufen, etwas Neues zu starten oder Pläne in die Tat umzusetzen. Genau dieser Impuls kommt nun von der Bundesregierung. Das Krankenhauszukunftsgesetz mit seiner gezielten Förderung von Digitalprojekten wird zum Katalysator der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Nutzen Sie diese Chance. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie mit der modular aufgebauten m.Doc Smart Health Platform Ihre individuellen Pläne umsetzen können – ganz gleich, welcher Digitalisierungsschritt gerade vor Ihnen liegt.
Das KHZG - Basis-Info
Das KHZG im Überblick
- Seit 1. Januar 2021 stehen insgesamt 4,3 Milliarden an Fördergeldern zur Verfügung,
- Konkreter Förderbedarf kann durch die Krankenhausträger bereits seit dem 2. September 2020 angefordert werden,
- Deadline für Förderanträge ist der 31. Dezember 2021,
- Ergänzende Darlehen über die KfW sind möglich


Der Weg zur Förderung - KHZG Fördertatbestände
KHZG Fördertatbestand 2: Patientenportale
Ihr Weg zur Förderung nach §19Abs. 1 Nummer 2

8 Muss-Kriterien
Erfüllt! Denn mit dem Patientenportal von m.Doc können Patientinnen und Patienten sowie deren vorgelagerte Leistungserbringer Termine für ambulante Versorgungsleistungen buchen, Behandlungen online vereinbaren oder auch teil- sowie vollstationäre Behandlungen online anfragen und abstimmen. Die Anamnese und Aufnahme der Patientinnen und Patienten erfolgen natürlich auch hier digital von zu Hause – inklusive aller nötigen Unterschriften.


6 Muss-Kriterien
Erfüllt! Denn mit dem Patientenportal von m.Doc können sich Patientinnen und Patienten während ihres Aufenthalts über ihr eigenes Endgerät in Ihrem Krankenhaus zurechtfinden – von den örtlichen Gegebenheiten über Ansprechpartner bis hin zur Versorgung. Es werden wichtige Informationen zur Behandlung zur Verfügung gestellt, die viele Fragen schon vorab klären.
3 Muss-Kriterien
Erfüllt! Denn mit dem Patientenportal von m.Doc ist auch im Anschluss an die Behandlung ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern jederzeit möglich. Daten und Informationen werden den nachgelagerten Leistungserbringern auf Basis anerkannter Standards bereitgestellt. Zudem ist auch eine engmaschige Nachsorge über telemedizinische Strukturen jederzeit gewährleistet, sollte diese nötig sein.


Muss-Kriterien
zur IT-Sicherheit
Erfüllt! Beispielsweise setzen wir beim Hosting auf Twin-Core-Rechenzentren der Telekom, die unter anderem nach ISO 27001 und ISO9001 zertifiziert sind. Daten werden zwischen allen Systemkomponenten verschlüsselt übertragen (SSL, X.509-Zertifikat). Wir sorgen für eine Datensparsamkeit und setzen Überwachungs- und Warndienste ein, die die Verfügbarkeit der Services sowie die Integrität der Daten sicherstellen. Um die Identität der Patientinnen und Patienten zu verifizieren, erfolgt eine Anmeldung über die 2-Faktor-Authentifizierung. Natürlich werden auf den mobilen Endgeräten der Patientinnen und Patienten keinerlei Daten gespeichert.
Grundvoraussetzung
Interoperabilität
Erfüllt! Mit dem Patientenportal von m.Doc ist eine durchgehende Einbindung von einrichtungsinternen und -externen Diensten gewährleistet. Wir verwenden international anerkannte technische, syntaktische und semantische Standards, soweit diese verfügbar sind. Außerdem sind alle relevanten Dokumente und Daten jederzeit in die elektronische Patientenakte übertragbar.


Viele weitere
Muss-Kriterien
Erfüllt! Mit unserem Patientenportal bringen Sie beispielsweise auch Ihre Notaufnahmen auf den neusten Stand der Technik oder schaffen sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Gemeinsam mit Partnern unseres umfangreichen und zuverlässigen Netzwerks erfüllen wir über unser Patientenportal hinaus zudem zahlreiche weitere Muss-Kriterien des KHZG. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Unsere Partner

















Das Wichtigste zusammengefasst
Mit dem Patientenportal von m.Doc können Sie einen Haken an alle
Muss- und Kann - Kriterien des KHZG setzen!
Unsere Experten haben erste wichtige Informationen zum KHZG schon einmal im Rahmen eines Webinars zusammengefasst. Hier geht es zur Aufzeichnung unserer Smart Session „KHZG und nun? Was gefördert wird und wie Häuser an Förderungen kommen“
Im Rahmen der Smart Sessions und unserer „Smart erklärt„-Videoreihe klären wir immer wieder zu aktuellen Themen rund um das KHZG auf. Mit diesen Videos fangen sie nicht von Vorne an, sondern starten mit uns von der Pole Position. Ein garantierter Mehrwert durch uns und unsere Plattform! Alle gesammelten Videos und Berichte finden Sie ab sofort auf unserer Infoseite.
Heben Sie den Digitalisierungsgrad in Ihrer Einrichtung gemeinsam mit uns auf die nächste Stufe!
Die Förderung im Detail
- Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, die die Voraussetzungen nach §19 Abs. 2 und 3 der KHSFV und §14a Absatz 5 KHG erfüllen.
- 15 Prozent der bewilligten Mittel müssen dabei in die IT- und Cybersicherheit fließen.
- Gelder, die bis zum 31.12.2021 nicht beantragt wurden, fließen an den Bund zurück.
- 30 Prozent der Investitionskosten werden von den Ländern und/oder Krankenhausträgern übernommen.
- Grundsätzlich können die Länder Projekte auch über diesen Prozentsatz hinaus fördern.
- Krankenhausträger können für den Eigenanteil der Finanzierung auf das Kreditprogramm „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ der KfW zurückgreifen.
- Anträge der Länder müssen spätestens am 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingegangen sein.
- Bis dahin nicht ausgeschöpfte Mittel fließen Ende 2023 an den Bund zurück.
- Sämtliche geförderten Maßnahmen müssen bis 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
- Es gelten das EU-Beihilferecht sowie die üblichen vergaberechtlichen Regelungen.
- Antragsberechtigte Krankenhäuser müssen im jeweiligen Landeskrankenhausplan aufgenommen sein.
- Auch Hochschulkliniken sind antragsberechtigt. Allerdings dürfen ihnen maximal 10 Prozent der nach §14a Abs.3 Satz1 KHG dem Land zustehenden Mittel aufgewandt werden.

Schritt für Schritt
- der m.Doc Weg!
Wir erstellen detaillierte Angaben zum Vorhaben
Als zertifizierte Partner prüfen wir die Umsetzbarkeit
Der Krankenhausträger meldet den Bedarf an
Gemeinsam weisen wir regelmäßig die zweckentsprechende Verwendung nach
*Was mit dem einzigartigen m.Doc KHZG Antrags-Generator nur wenige Minuten dauert. Sie entscheiden, welche förderfähigen Projekte Sie in Ihrem Haus umsetzen wollen. Wir setzen die entsprechenden Häkchen und der fertige Antrag muss nur noch ausgedruckt werden.