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Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG)

Nach dem – noch nicht offiziellen – Referentenentwurf wird angestrebt, dass ab dem 15. Januar 2025 die Krankenkassen verpflichtet werden, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Es wird vorgeschlagen, dass Personen, die die ePA nicht nutzen möchten, aktiv widersprechen müssen (Opt-out-Regel).

Ausweitung der elektronischen Patientenakte

Gemäß dem aktuellen Vorschlag sollen verschiedene Anwendungsbereiche für die elektronische Patientenakte (ePA) etabliert werden. Zu diesen zählen zunächst digitale Medikationsprozesse, eine Patientenkurzakte sowie die Erfassung von Labordaten-Befunden. Darüber hinaus sollen Versicherte einen Anspruch darauf haben, dass ihre Krankenkasse die Digitalisierung ihrer bisherigen Patientenakten ermöglicht.

Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts

Der Entwurf umfasst zusätzlich die Fortentwicklung des elektronischen Rezepts, die Erweiterung von Videosprechstunden und Telekonsilen, die Einbindung digitalisierter Versorgungsprozesse in das Disease-Management-Programm sowie die Steigerung der Interoperabilität und Cybersicherheit.

Peter Salathe

Autor

Peter Salathe

Peter Salathe hat umfangreiche Erfahrungen im vernetzten Gesundheitswesen gesammelt und ist als Head of Public Affairs Teil des m.Doc-Teams. Er begleitet die Entwicklung und Implementierung intelligenter Health-Services für die m.Doc Smart Health Platform mit der Kommunikation in Richtung Verbände und Politik. Mit seiner Expertise gestaltet er die Zukunft des Gesundheitswesens und schreibt die Beiträge zu dem monatlichen Newsbriefing „Digital Health Affairs“.