Cloud-Sicherheit ist im Gesundheitswesen kein Nice-to-have, sondern Grundvoraussetzung. Genau deshalb freuen wir uns, dass m.Doc die Rezertifizierung nach dem BSI C5 Typ 2 Kriterienkatalog erfolgreich bestanden hat, nach der Erstzertifizierung im vergangenen Jahr.
Was ist der BSI C5 Kriterienkatalog?
Der C5 Kriterienkatalog (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt und definiert einheitliche Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Cloud-Diensten. Er richtet sich an Cloud-Anbieter ebenso wie an deren Kunden, die sich ein belastbares Bild von der Sicherheit eines Dienstes machen wollen, bevor sie sensible Daten dort verarbeiten.
Typ 1 vs. Typ 2: Der entscheidende Unterschied
Ein Typ-1-Testat bestätigt, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt geeignete Sicherheitsmaßnahmen implementiert sind. Ein Typ-2-Testat geht einen entscheidenden Schritt weiter: Es weist nach, dass diese Maßnahmen über einen festgelegten Prüfzeitraum hinweg durchgehend angewendet wurden und wirksam waren. Genau deshalb ist eine jährliche Rezertifizierung vorgesehen, ein einmaliger Nachweis reicht nicht aus. Cloud-Kunden und Aufsichtsbehörden verlangen einen kontinuierlichen, lückenlosen Wirksamkeitsnachweis.
Warum das für m.Doc als Softwareunternehmen im Gesundheitswesen zählt
Als Anbieter eines Patientenportals verarbeiten wir hochsensible Gesundheitsdaten. Kliniken, Kunden und Aufsichtsbehörden müssen sich darauf verlassen können, dass unsere Cloud-Infrastruktur nicht nur an einem Prüftag, sondern dauerhaft sicher ist. Das C5 Typ 2 Testat ist dafür ein unabhängig geprüfter, anerkannter Nachweis, mehr zu unserem Sicherheitsansatz erfahren Sie hier.