Der zweite Referentenentwurf aus dem BMG wurde in dieser Woche zusammen mit dem DigiG im Bundeskabinett verabschiedet. Nun läuft das Gesetzgebungsprozedere.
Insbesondere das GDNG ist im Kontext des European Health Data Space (EHDS) zu sehen. Und es soll in erster Linie dazu dienen, die Nutzung von Daten zu Forschungs- und Innovationszwecken zu vereinfachen.
Einige Kernpunkte
- Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten soll bürokratische Hürden abbauen und den Zugang zu Forschungsdaten erleichtern. Es sollen Daten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpft werden können. Die Zugangsstelle soll als zentrale Anlaufstelle für Datennutzende fungieren.
- Die federführende Datenschutzaufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben soll auf alle Gesundheitsdaten ausgeweitet werden. Die datenschutzrechtliche Aufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen wird durch eine(n) Landesdatenschutzbeauftragte(n) koordiniert.
- Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM wird weiterentwickelt. Für die Antragsberechtigung ist nicht mehr ausschlaggebend, wer beantragt, sondern wofür. Entscheidungen sind die im Gemeinwohl liegenden Nutzungszwecke.
- Für die Datenfreigabe aus der ePA wird ein Opt-Out-Verfahren eingeführt, um die Nutzung der Daten aus der ePA zu den zulässigen Zwecken des FDZ zu verbessern. Es wird eine einfache Verwaltung der Widersprüche eingerichtet, damit Patientinnen und Patienten über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung oder weitere Zwecke an das FDZ entscheiden können.
- Kranken- und Pflegekassen dürfen Daten verarbeiten, wenn dies nachweislich dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient, zum Beispiel der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen.
Das wirft aber auch Fragen auf:
- Wird der Patient hier wirklich in den Mittelpunkt gestellt?
- Ist er im „driver seat“ und kann selbstbestimmt Services und Service-Partner auswählen?
- Ist eine krankenkassenbezogene Datennutzung auf den zum Teil kleinteiligen Datentöpfen sinnvoll?
- Wird die Größe einer Krankenkasse (verbunden mit den jeweils nutzbaren Daten) einen Qualitätsunterschied bei der Datenanalyse, der Algorithmenentwicklung und der Versichertenberatung ausmachen?
- Wäre eine lebenslange Bürger-ePA mit einem Datenpool, den der Patient steuert, nicht sinnvoller und effektiver?
- Wie ist das Zusammenspiel der verschiedenen Kostenträger im ePA- und Datenumfeld geplant? Der Patient hat im Laufe seines Lebens mit mehreren Krankenkassen und weiteren Kostenträgern (Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, PKV,…) zu tun…
Und natürlich auch hier wieder interessant - die Bandbreite der Meinungen in den Stellungnahmen:
2. Leistungserbringer-Organisationen:
4. Patient:innen:

Autor
Peter Salathe
Peter Salathe hat umfangreiche Erfahrungen im vernetzten Gesundheitswesen gesammelt und ist als Head of Public Affairs Teil des m.Doc-Teams. Er begleitet die Entwicklung und Implementierung intelligenter Health-Services für die m.Doc Smart Health Platform mit der Kommunikation in Richtung Verbände und Politik. Mit seiner Expertise gestaltet er die Zukunft des Gesundheitswesens und schreibt die Beiträge zu dem monatlichen Newsbriefing „Digital Health Affairs“.